Ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und Mieter kommt automatisch durch die Reservierung einer Dachbox zustande. Der Mieter erklärt sich mit den dadurch folgenden Punkten als Einverstanden und nimmt die Nutzungsbedigungen an.
Die Dachbox ist nur für den vereinbarten Zeitraum rechtliches Eigentum des Mieters. Der Mieter haftet für etwaige Schäden an der gemieteten Dachbox, am eigenen Fahrzeugen, an anderen Fahrzeugen, an Gebäuden oder an anderen Personen. Der Vermieter kann in keinerweise als Verursacher herangezogen werden.
Die Dachbox wird von uns auf dem bereits vom Kunden montieren Grundträger befestigt wie es der Hersteller der Dachbox auch vorschreibt. Sollte der vormontierte Grundträger fehlerhaft montiert worden sein, oder weißt dieser andere Defekte auf worauf die Dachbox samt Grundträger während der Fahrt oder eines Notbremsmanövers vom Fahrzeug fällt und andere zu Schaden kommen, kann der Vermieter nicht belangt werden. Es obliegt dem Mieter den Grundträger ordnungsgemäß am Fahrzeug zu montieren und dafür Sorge zu tragen, dass der Grundträger keine Mängel aufweißt.
Montage von Grundträgern: Wenn wir einen Grundträger, der bei uns gekauft worden ist, am Fahrzeug montieren gewährleisten wir dessen Funktion. Bei nachträglicher Manipulation vom Mieter oder durch Dritte können wir als Vermieter nicht belangt werden.
Grundträger die woanders gekauft worden sind, werden wir nicht montieren. Wir übernehmen keine Haftung dafür, selbst wenn der Grundträger von einem Namhaften Hersteller stammt.
Die vom Hersteller erlaubte vorgeschriebene Höchstgeschindigkeit beträgt 130 km/h, und die Dachbox darf nicht mit mehr als 50kg beladen werden. Es ist zu beachten, dass sich die Fahrzeughöhe aufgrund der montieren Dachbox erhöht. Vergewissern Sie sich davon, bevor Sie in Tiefgaragen oder sonstige Durchfahrten einfahren. Gegenstände in der Dachbox sind mit den vorhandenen Spanngurten zu befestigen. Auch im Falle einer Beladung rechnen Sie mit einem veränderten Kurvenverhalten des Fahrzeugs. Wenn zusätzliche Spanngurten benötigt werden, ist der Mieter verpflichtet sich diese zu beschaffen. Weißt die Dachbox innen starke Schäden, zb an den Befestigungskrallen, aufgrund unzureichender Transportsicherung auf, kann ein Betrag von uns erhoben werden den wir festsetzen dieser aber nicht 75% des Neupreises der Dachbox übersteigt.
Gröbere Beschädigungen an der Dachbox von außen werden vor Ort besprochen. Soweit möglich ist der Mieter verpflichtet auf die Umgebung zu achten um Beschädigungen an der Dachbox zu vermeiden. z.B.: Parken unter Fichtenbäume.
Wird die Dachbox kurz vor der Rückgabe vom Mieter gereinigt erhält er einen Preisnachlass von 5,-.
STORNIERUNGEN: Sind ausschließlich per Mail an office@autoersatzteile-linz.at zu schicken.
Wird die reservierte Dachbox zur Reservierten Zeit und darüber hinaus nicht abgeholt, so ist der Buchungsbetrag in vollem Umfang zu überweisen. Verspätete Zahlungen erhalten zusätzliche Mahnspesen und im weiteren Verlauf auch Inkassoaufträge.
Wird nach 48h vor der Reservierung storniert sind 50% des Buchungsbetrages zu überweisen.
Wird bis 48h vor der Reservierung storniert, ist die Stornierung kostenlos.
Wird die Dachbox, aus welchen Gründen auch immer, nicht rechtzeitig zurückgebracht und es können keine weiteren Buchungen aufrecht erhalten werden ist der Mieter verpflichtet die Dachbox zu kaufen, da eine neue Dachbox von unserer Seite aus gekauft werden muss um die Weitervermietung aufrecht zu erhalten.
Ein Amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich. Führerschein, Personalausweis oder Reisepaß.